
1. ÖPNV-Sicherheitskonferenz

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Info: Berechtigt zur Teilnahme zum Behördenpreis sind Mitarbeitende von Bundes- und Landesbehörden sowie kommunalen Verwaltungen, von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und von Hilfsorganisationen.
Der Behördenpreis gilt nicht für Teilnehmende von Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Aufgabenträgergesellschaften!
ÖPNV-Sicherheitskonferenz 2025
Teilnehmer regulär
ÖPNV-Sicherheitskonferenz 2025
Teilnehmer Behörden / BOS und Hilfsorganisationen
