Verkehrsvertrag mit S-Bahn Hamburg GmbH: Verlängerung um vier Jahre
Ein Wechsel des Auftragnehmers im Zeitraum zwischen dem Fahrplanwechsel im Dezember 2033 und Dezember 2037 kann nicht erfolgen, weil weder andere Eisenbahnverkehrsunternehmen noch die Auftraggeber über Fahrzeuge verfügen, die zum Einsatz im S-Bahnnetz Hamburg geeignet sind, lautet die Begründung im EU-Amtsblatt. Den Hintergrund bildet die Ausstattung von 169 Bestandsfahrzeugen mit ETCS und ATO. (jb)