Verbände begrüßen Gesetzespaket

Der Bundestag hat am 20. Oktober 2023 ein Gesetzespaket beschlossen, das auch zur Stärkung der Schiene beitragen soll.

Die Gesetze zur weiterentwickelten Lkw-Maut und zur Genehmigungsbeschleunigung sind aus Sicht der Allianz pro Schiene ein Meilenstein für den notwendigen Ausbau der Schiene und setzen Anreize für die Verkehrswende. Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege: „Bei beiden Gesetzen ist klar erkennbar, dass die Bundesregierung den Schalter zugunsten der Schiene umgelegt hat.“

Bei der Lkw-Maut wird der geschlossene Finanzierungskreislauf „Straße finanziert Straße“ zum Jahreswechsel aufgegeben: Die Einnahmen aus der gesamten Lkw-Maut einschließlich des neu eingeführten CO2-Zuschlags können künftig zu 50 Prozent für Alternativen zum Straßenverkehr und dabei zu einem großen Teil wieder für die Schiene verwendet werden. Mit dem Gesetz zur Genehmigungsbeschleunigung werden wesentliche Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene vom Dezember 2022 umgesetzt. Der Großteil der Ausbaumaßnahmen im Bundesschienennetz ist künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“. Auch werden bereits stillgelegte Schienenstrecken durch die Neuregelung in Zukunft besser vor der Entwidmung geschützt. Zusätzlich nimmt das Gesetz etliche Streckenausbauvorhaben in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans auf.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt weite Teile der Gesetze. „Wir können es in Deutschland nicht mehr hinnehmen, dass beim Neu- und Ausbau von Schienenwegen oder ihrer Modernisierung in Jahrzehnten gedacht werden muss“, betont VDV-Präsident Ingo Wortmann. Der Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung trage diesen Anforderungen Rechnung. Mit der Entscheidung, die zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut vor allem für Investitionen in die Schiene einzusetzen, beschreite Deutschland „den Pfad der klimaschutz- und verkehrspolitischen Vernunft“. Der Verband rechnet allein aus dieser Quelle mit einem Zuwachs von bis zu 30 Mrd Euro bis 2027, die überwiegend für die Schiene eingesetzt werden sollten.

Mit Blick auf den Bundestagsbeschluss zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren kann der Verband allerdings „nicht nachvollziehen, warum der Beschluss des Bundestages keine Beschleunigungsmaßnahmen für den Nahverkehr mit Straßen-, Stadtund U-Bahnen vorsieht. Auch ist es ernüchternd, dass das Instrument der bundesgesetzlichen Feststellung eines ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ lediglich für Einzelprojekte der Bundesschienenwege greift. Dies läuft einer gesamthaften Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen für sämtliche Schieneninfrastrukturprojekte zuwider“. Der VDV fordert vielmehr eine grundsätzliche gesetzgeberische Wertentscheidung an herausgehobener Stelle im Allgemeinen Eisenbahngesetz sowie im Personenbeförderungsgesetz, die festschreibt, dass alle Aus-, Neu- und Ersatzbaumaßnahmen von Schieneninfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse sind und der öffentlichen Sicherheit dienen. (mab)

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