SSB: Weg für Direktvergabe frei

Da bis zum Ende der Einspruchsfrist kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingegangen ist, kann der Stuttgarter Gemeinderat nun die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) mit der Erbringung von Nahverkehrsleistungen direkt betrauen.

Da bis zum Ende der Einspruchsfrist kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingegangen ist, kann der Stuttgarter Gemeinderat nun die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) mit der Erbringung von Nahverkehrsleistungen direkt betrauen.

Der neue Dienstleistungsauftrag soll Ende 2017 beschlossen werden und eine Laufzeit von 2019 bis 2040 haben. (jb/NaNa-Ticker)

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