S-Bahn München: Dreistufige Vergabe

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat am 3. Februar ein Drei-Stufen-Konzept für die Vergabe der Verkehrsleistungen der S-Bahn München vorgestellt.

BEG-Geschäftsführer Johann Niggl erläuterte, dass man die vergaberechtlichen, planerischen, technischen
und wettbewerblichen Rahmenbedingungen mit Hilfe externer Gutachter analysiert und sich dann für dieses Vorgehen entschieden habe. Zwar sei es grundsätzliches Ziel, das Netz der Münchner S-Bahn auch für Mitbewerber der DB Regio attraktiv zu gestalten. Allerdings übersteige die Verkehrsleistung bereits derzeit, ohne die geplante 2. Stammstrecke, den Umfang aller sonstigen Wettbewerbsnetze im Freistaat. „Die Betriebsstabilität ist zu jedem Zeitpunkt das oberste Ziel all unserer Planungen“, betonte Niggl. Die Option, das Netz in einzelnen Losen auszuschreiben, um in den nächsten Jahren mehr Wettbewerb zu ermöglichen, hält die BEG vor der Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke für nicht praktikabel.

Die Planungen der BEG hängen entscheidend vom Bau der 2. Stammstrecke ab, deren Betriebsstart für 2025 vorgesehen ist. Mit Nutzung der Strecke sollen die jährlich vom Betreiber der S-Bahn zu erbringenden Zug-km von 20 stufenweise auf rund 26 Mio steigen. „Dies erfordert eine Ergänzung der Fahrzeugflotte. Dazu benötigen wir einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf“, erläutert der Geschäftsführer.

Vor der Vergabe des so genannten 1. Münchner S-Bahn-Vertrags müssten noch Grundsatzfragen zu Themen wie dem angestrebten Bruttovertrag „mit Anreizelementen“, Flottenausbau und Vertragslaufzeit geklärt werden. Deshalb hat sich die BEG dazu entschieden, einen ab Januar 2018 gültigen zweijährigen Übergangsvertrag abzuschließen. Bereits hierfür werden punktuelle Fahrplanverbesserungen und vereinzelte Kapazitätserweiterungen geprüft. Der Vertrag soll mit DB Regio abgeschlossen werden, „weil unter anderem aufgrund der bei DB Regio bereits vorhandenen rund 250 S-Bahn-Fahrzeuge kein anderer Betreiber aus Sicht der BEG für eine Übernahme der Verkehrsleistungen schon ab Januar 2018 in Frage kommt“. Es könnten sich jedoch auch anderen Unternehmen melden, die der Auffassung sind, die Leistungen erbringen zu können.

Nach Ablauf des Übergangsvertrags will die BEG ab Dezember 2019 die komplette Verkehrsleistung an einen Betreiber vergeben. Die Laufzeit des 1. Münchner S-Bahn-Vertrags sei abhängig von der 2. Stammstrecke und derzeit noch nicht endgültig festgelegt. Man wolle, dass der Betreiber zum Start der 2. Stammstrecke bereits über ein „eingespieltes Team“ und „ausreichende Erfahrungen“ mit dem Münchner S-Bahn-Betrieb verfüge. Deshalb soll der Vertrag über den Inbetriebnahmezeitpunkt der geplanten neuen Verbindung hinaus laufen, damit dieser nicht mit einem Betreiberwechsel zusammenfällt. Nach der Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke verbunden mit der Umsetzung des zusätzlichen Leistungsangebots und dem Ersatz der derzeitigen Fahrzeuge durch eine neue Flotte solle das Netz in einzelnen Losen vergeben werden. In Kraft treten könnte der so genannte 2. Münchner S-Bahnvertrag 2032. (mab)

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