Personalmangel als „größte Baustelle“

Der Mangel an Busfahrerinnen und Busfahrer bereitet den nordrhein-westfälischen Omnibusunternehmen weiter große Sorgen.

Je nach Region stelle sich die Situation zwar unterschiedlich dar, dennoch sagen 64,7 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer, dass sie zu wenig Fahrpersonal haben. Das ergab die Auswertung der aktuellen Konjunkturumfrage des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) für NRW. Ähnlich pessimistisch äußerten sich die Befragten über die Zukunft. 50 Prozent denken, dass der Fahrpersonalmangel in den nächsten zwölf Monaten noch zunehmen wird, 31,8 Prozent sprechen von einer „deutlichen Zunahme“. Laut Geschäftsführer Christian Gladasch setzt der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) nun alle Hoffnungen in die neue Bundesregierung. „Die überfällige Reform der Berufskraftfahrerqualifikation muss an Tag 1 der neuen Regierung angepackt werden.“

Trotz Fahrpersonalmangels könne der NRW-Busmittelstand insgesamt seine Verkehre und Aufträge bedienen. 56,8 der befragten Unternehmen gaben an, dass die Zahl der Busfahrerinnen und Busfahrer dazu derzeit ausreicht. Die Kehrseite der Medaille: Die Personalsituation verhindere weiteres Wachstum (68,2 Prozent). „Die private Busbranche ist robust und krisenbewährt. Dennoch müssen wir dranbleiben und weiterhin Maßnahmen ergreifen, um Image, Attraktivität und Arbeitsbedingungen des Berufs zu verbessern“, betont der NWO-Geschäftsführer.

Eine weitere Erkenntnis aus den Umfrageergebnissen: Auch der administrative Aufwand bereitet den Unternehmen Sorgen. 88,2 Prozent gaben an, dass die Bürokratie ihnen im betrieblichen Alltag zu schaffen macht. „Auch hier hoffen wir, dass die Politik endlich entschlossen handelt.“ Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD weise in die richtige Richtung. Dieser sieht unter anderem eine Senkung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent vor. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen: Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz sollen novelliert, vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt werden. (mab)

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben