NWL und NVV: „Direktvergabe eines Tarifausgleiches an DB Fernverkehr wohl, aber keine Direktvergabe von IC-Fahrten“

Ab 10. Dezember 2017 sollen die Kunden des Westfalen-Tarifes zwischen Dortmund und Kassel nicht nur den dann zweistündlich verkehrenden RE11 nutzen können, sondern auch den dazwischen verkehrenden IC5.

Ab 10. Dezember 2017 sollen die Kunden des Westfalen-Tarifes zwischen Dortmund und Kassel nicht nur den dann zweistündlich verkehrenden RE11 nutzen können, sondern auch den dazwischen verkehrenden IC5.

Dazu wollen die beiden SPNV-Aufgabenträger „einen … Auftrag über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen“ an  DB Fernverkehr direkt vergeben, und zwar für höchstens fünf Jahre. Dieser Ausgleich bedeute laut NWL und NVV aber nicht, dass die betreffenden IC-Fahrten schon beauftragt worden wären oder künftig beauftragen werden. Aber: „Da aufgrund der gemeinsamen Taktlage mit dem RE 11 und der damit gegebenen Einhaltung der ITF-Anschlüsse in diesem Abschnitt eine Tarifanerkennung nur für Fahrten mit der heute schon verkehrenden … IC51 möglich ist, kommt … nur ein Unternehmen in Betracht“.

Ausdrücklich wird die Eventuell wird die Anerkennung im ersten Schritt nur auf den NRW-Abschnitt des IC-51 zwischen Dortmund und Warburg angewendet. Der Wettbewerberverband Mofair, aber auch Benex kritisieren die Direktvergaben von RegMitteln durch die Aufgabenträger an DB-Fernverkehr als „süßes Gift“, das dem SPNV-Wettbewerb langfristig schade. Nun bleibt abzuwarten, ob die Wettbewerber die von NWL und NVV ausdrücklich eröffnete Möglichkeit einer Vergabeprüfung bei der Vergabekammer Westfalen wahrnehmen.(msa/NaNa Brief)

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