NWL: SPNV-Finanzierung ab 2024 unsicher
Ob diese finanzielle Sicherheit auch für die Folgejahre gegeben ist, sei jedoch weiterhin unklar, da der NWL laut eigener Worte noch nicht weiß, welche Anteile dieser Mittel oder weiterer Entlastungspakete er tatsächlich erhalten wird. Ohne weitere Mittel könnten aber spätestens ab 2026 erneut nicht einmal die steigenden Kosten des bestehenden Angebots vollständig finanziert werden – von einer Weiterentwicklung des SPNV ganz zu schweigen. Weil aber die verbindlichen Bestellungen der Verkehre für 2024 bereits im April 2023 erfolgen müssen, wurden der NWL-Verbandsversammlung Szenarien und Grundsätze für eventuell notwendige Leistungskürzungen vorgestellt.
Dabei würde ein flächendeckender Stundentakt als Mindestangebot erhalten bleiben und somit eine Angebotsverschlechterung auf ländlichen Nebenstrecken vermieden. Bei Kürzungen von Fahrplanangeboten würde mindestens in den Hauptverkehrszeiten eine vollständige Bedienung aller Verbindungen sichergestellt, aber Verstärkerzüge eben nur noch in diesen Hauptverkehrszeiten angeboten. Kürzungen unter Berücksichtigung dieser Grundsätze könnten zu einer Verringerung des Angebotes von circa 4,5 Mio Zug-km führen, was etwa 13 Prozent des derzeitigen Verkehrs entspräche.
Sollte die finanzielle Lage jedoch Kürzungen in einem größeren Umfang notwendig werden lassen, reichten diese Planungen dafür laut NWL nicht aus. Es würde dann zu „massiveren Einschnitten“ kommen müssen. Der NWL will sich daher auch weiterhin gemeinsam mit den anderen SPNV-Aufgabenträgern in Nordrhein-Westfalen für eine frühzeitige Planungssicherheit für 2024 und die Folgejahre einsetzen. (mab)