Mobilitätsbudget: Steuerrechtliche Hürden abbauen
Damit sollen administrative und steuerrechtliche Hürden abgebaut werden, sodass es für die Unternehmen und deren Beschäftigte künftig attraktiver und einfacher wird, ein Mobilitätsbudget im Rahmen betrieblicher Mobilität anzubieten beziehungsweise zu nutzen.
Die Verbände schlagen vor, dass eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht wird, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Auch Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Um die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets deutlich zu vereinfachen seien zudem eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich.
VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff erläutert: „Ein Mobilitätsbudget mit einfachen administrativen und steuerlichen Rahmenbedingungen, bei dem die Beschäftigten auf freiwilliger Basis verschiedene Mobilitätsangebote und Verkehrsmittel nutzen können, ist ein starker Hebel für eine künftig steigende Nachfrage.“ Zu diesen Angeboten würden auch ÖPNV-Tickets wie das Deutschlandticket und auch die Bahncard zählen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des BDI, Holger Lösch, fügt hinzu: „Unternehmen haben ein hohes Interesse daran, ihren Beschäftigten Mobilitätsbudgets insbesondere für ÖPNV, Bahn, Fahrräder, E-Scooter, Bike- und Carsharing zur Verfügung zu stellen: auf freiwilliger Basis und ergänzend zu Firmenwagen.“ (mab)