LVB: Bodycams bei Ticketkontrolle
Freiwillig teilnehmende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrausweisprüfung erproben den Einsatz der körpernah getragenen Kameras. Eine dauerhafte oder anlasslose Aufzeichnung soll es nicht geben. Die Bodycams werden nur in klar definierten Situationen aktiviert. Sie sollen insbesondere bei drohenden oder bereits eingetretenen Eskalationen ein sichtbares Signal setzen und dazu beitragen, kritische Situationen möglichst früh zu entschärfen. „Bodycams sind ein zusätzlicher Baustein unseres Sicherheitskonzepts – neben Schulungen, Deeskalationstrainings und der Videoüberwachung in unseren Fahrzeugen“, betont Thomas Liebau, Leiter Fahrausweisprüfung.
Der Einsatz der Bodycams geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen. Fahrgäste werden transparent über den Einsatz informiert. Aufzeichnungen werden ausschließlich zweckgebunden verarbeitet und nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die am Pilotprojekt teilnehmenden Mitarbeitenden werden vor dem Einsatz geschult. Dazu gehören insbesondere die Voraussetzungen für die Aktivierung der Bodycam, die Kommunikation gegenüber Fahrgästen sowie Vorgaben zu Datenschutz und Dokumentation.
Nach Abschluss der Testphase werden die LVB die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt auswerten. Dabei soll insbesondere betrachtet werden, wie sich der Einsatz der Bodycams in kritischen Situationen bewährt und welchen Beitrag sie zum Schutz der Mitarbeitenden und zur Deeskalation leisten können. (mab)