KVG Braunschweig: Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt
Dies ist Bestandteil einer neuen Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Die Betriebsvereinbarung erlaubt eine Reduzierung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit bis auf 0 % und wird in den verschiedenen Bereichen individuell festgelegt. Damit ist Flexibilität auch für den Fall gegeben, dass das Leistungsvolumen weiter eingeschränkt werden muss, so das Unternehmen. Für die Mitarbeitenden wurde eine 90 % Auffüllung zum Nettoentgelt vereinbart. (jb)