Im Osten Tendenz zu „VEB Kraftverkehr 2.0“
Aber auch im Westen Trend zur Kommunalisierung von Regionalbusleistungen erkennbar – Einzelne Aufgabenträger zeigen: Es geht auch anders.
Immer öfter erhalten kommunale Busunternehmen Inhousevergaben und erbringen dann anschließend Leistungen, die zuvor durch Private oder staatliche Unternehmen wie DB Bus erbracht wurden.
In diesem Zusammenhang hat zuletzt eine OLG-Entscheidung zu Wiedenhoff-Linien für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Düsseldorfer Richter kippten die Notvergabe an den Altbetreiber für eine Übergangsfrist, die betroffenen Aufgabenträger wollten die Linien in die Direktvergabe des kommunalen Kraftverkehrs Wupper-Sieg (Wupsi) integrieren (NaNa-Brief 3/16).
Wo Regionalbuslinien von Privaten oder DB-Gesellschaften betroffen sind, schlägt die Politik dieses Geschäft häufig nach dem Motto „Verkehr aus einer Hand“ den eigenen Unternehmen zu. Linienbündelungskonzepte helfen den Aufgabenträgern dabei, ihren gesamten ÖPNV selbst zu verantworten. Kritiker sehen in diesem Vorgehen eine Wiedergeburt des Modells „VEB Kraftverkehr“, das in der DDR unternehmerisch geprägten ÖPNV unterband; Befürworter berufen sich auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
Sehr unterschiedlich sind die Konsequenzen für die Altbetreiber. Teilweise werden sie auf dem Verhandlungsweg in die Leistungserbringung weiter einbezogen. Häufig aber auch müssen sie sich – im Wettbewerb und nur noch als Subunternehmer – um ihre Altleistungen bewerben.
Oft müssen allerdings die begünstigten Kommunalen ihren eigenen Fuhrpark aufstocken und die Fremdvergabe reduzieren, um die vom EU-Recht geforderte Eigenerbringungsquote zu erfüllen. Ob dies immer die wirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellt, steht offensichtlich nicht im Vordergrund. mb/msa