Go-Ahead und GDL schließen Tarifvertrag

Der Geschäftsführer der Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH, Stefan Krispin, der Geschäftsleiter Go-Ahead Baden-Württemberg, Peter Raue, und der Referent der Tarifabteilung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Lars Jedinat, haben die Transmission der vier Tarifverträge der Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland auf die Go-Ahead Baden-Württemberg rückwirkend zum 1. Juli 2017 unterzeichnet.

Der Geschäftsführer der Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH, Stefan Krispin, der Geschäftsleiter Go-Ahead Baden-Württemberg, Peter Raue, und der Referent der Tarifabteilung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Lars Jedinat, haben die Transmission der vier Tarifverträge der Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland auf die Go-Ahead Baden-Württemberg rückwirkend zum 1. Juli 2017 unterzeichnet.

Hierbei handelt es sich um den Konzern-Rahmen Zugpersonaltarifvertrag (KoRa-ZugTV) mit einer Laufzeit bis Ende 2018, den Haustarifvertrag, der bis Ende 2020 gültig sein wird, sowie die Tarifverträge für den Betreiberwechsel I (Lokomotivführer) und II (Disponenten und Zugbegleiter). Betrieblicher Geltungsbereich der Verträge wird Baden-Württemberg sein, wo GoAhead ab 2019 die Netze Rems-Fils und Franken-Enz im Stuttgarter Netz sowie die Murrbahn befährt.

Der GDL-Flächentarifvertrag KoRa-ZugTV regelt die wichtigsten Qualifiations- und Arbeitsbedingungen wie Referenzarbeitszeiten, Pausenregelungen, Urlaub und Zulagen sowie auch Maßnahmen bei Berufsunfähigkeit. Der Haustarifvertrag sieht insbesondere die betriebsspezifischen Regelungen vor, wie beispielsweise Pausen- und Ruhezeitregelung, Schichtsymmetrie, Soll-Arbeitszeit und die betriebliche Altersvorsorge. Nach verlorenen Ausschreibungen gewährleistet der Betreiberwechseltarifvertrag den geordneten Übergang zum neuen Betreiber. Somit könnten DB-Regio-Mitarbeiter durch den Betreiberwechseltarifvertrag einen problemlosen Wechsel zu GoAhead vornehmen.

Besonderheiten der abgeschlossenen Tarifverträge sind laut Go-Ahead die Entlohnung mit einer jährlichen Steigerungsrate von 2,2  Prozent für die Laufzeit des KoRa-ZugTV, die Einführung einer 38-Stunden-Woche in 2018 und die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung von zwei Prozent des individuellen Monatstabellenentgelts. (mab/NaNa)

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