Beteiligung an Kosten der Straßenbahn nach Duisburg: Dinslaken klagt gegen differenzierte Kreisumlage
Gegen diese differenzierte Kreisumlage klagt die Stadt nun vor dem Verwaltungsgericht und fordert Akteneinsicht, um die Höhe der Summe bewerten zu können, so die „Neue Rhein-Zeitung“. Nach Auffassung der Stadt habe die Linie überregionale Bedeutung, sodass der Kreis als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs in der Pflicht sei. (jb)