Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in Bayern

Nach fast zehn Jahren erhalten die Busfahrer im privaten Omnibusgewerbe in Bayern rückwirkend zum 1. Januar 2016 wieder einen allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag.

Am 28. Januar hat der Tarifausschuss beim bayerischen Arbeitsministerium den vom Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) und der Gewerkschaft Verdi im Februar 2015 abgeschlossenen Lohntarifvertrag Nr. 27 für Omnibusfahrer für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt, dass dessen Rechtsnormen auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Vertrags verbindlich werden und Gesetzescharakter entfalten. Konkretbedeutet dies laut LBO, dass alle Omnibusfahrer, die in privaten bayerischen Busbetrieben beschäftigt sind, mindestens Anspruch auf den Tariflohn des Tarifvertrags Nr. 27 haben. Damit erhalten vollzeitbeschäftigte Fahrer im Schnitt einen Monatsgrundlohn von mehr als 2000 Euro brutto. Der Vertrag läuft mindestens bis zum 31. März 2017. (mab)

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