Zuck: „Beihilfeklagen gegen Betreiber kommunaler Nahverkehrsinfrastruktur möglich“

Verkehrsunternehmen haben einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen einen öffentlichen Infrastrukturbetreiber, der Mitbewerbern unerlaubte Beihilfen zukommen lässt.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. Februar 2011 festgestellt (ÖPNV aktuell 13/11). Jetzt hat der BGH die beiden Urteilsbegründungen auf seine Homepage gestellt (Lufthansa ./. Flughafen Frankfurt-Hahn, Az. I ZR 136/09 und Air Berlin ./. Flughafen Lübeck, Az. I ZR 213/08). Darauf macht Rechtsanwalt Holger Zuck aufmerksam. Wie der Stuttgarter Professor nach Durchsicht der Schriftsätze zu „ÖPNV aktuell" sagte, hält er es „für möglich, dass es nun eine Klagewelle gegen kommunale Verkehrsunternehmen geben könnte". Er sieht mit öffentlichen Mitteln geförderte Infrastruktur vielfach so eingesetzt, dass damit auch ein Marktzugang behindert wird.

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