Weitere Schritte für U 7-Ausbau

Die Verbindung soll eine nördliche und südliche Verlängerung erhalten; Foto: Bodo Schulz

Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bringt die U-Bahn-Planungen zur Netzerweiterung voran.

Die Planungen zur Nord- und der Süd-Verlängerung der U 7 gehen in die nächste Runde. Zum Abschnitt zwischen Rathaus Spandau und Heerstraße Nord startet die Grundlagenuntersuchung, zur Verlängerung vom U-Bahnhof Rudow zum Flughafen BER startet die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU): „Berlin steuert auf 4 Mio Einwohner zu, das ist eine immer größere Herausforderung für unseren ÖPNV. Nun gehen wir einen weiteren Schritt beim U- Bahnnetzausbau.“ Die Menschen in den Außenbezirken hätten ein Recht auf kurze Takte und auf einen Zugang zum U-Bahnnetz. Mit der Verlängerung der U 7 könnten mehr Menschen den ÖPNV nutzen und ihr Auto stehen lassen. Für Touristen werde der Anschluss bis hin zum BER eine Möglichkeit sein, die City zu erreichen oder aus der Stadt zum Flughafen zu kommen.

Bei der nördlichen Verlängerung der U 7 in Richtung Heerstraße beginnt die Grundlagenuntersuchung mit einem Verkehrsmittelvergleich, Trassenbewertung und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Für den Vergleich der verschiedenen öffentlichen Verkehrsmittel werden alle im Berliner Nahverkehr etablierten Verkehrsmittel in Betracht gezogen. Für die Trassenbewertung wird im Planungsgebiet die am besten geeignete Trassenführung ermittelt. Anschließend folgt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß der Standardisierten Bewertung. Dieser Planungsschritt soll in einem Jahr abgeschlossen sein.

Bei der südlichen Verlängerung in Richtung Flughafen beginnt unter der Projektleitung der SenMVKU die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die gemeinsam mit Akteuren im Land Brandenburg finanziert wird. Die U 7 würde am Bahnhof Schönefeld unmittelbar an die S-Bahn anschließen und böte damit weitere Verknüpfungen zwischen der Gemeinde Schönefeld, dem Flughafen und Berlin. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollen in einem Jahr vorliegen.

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist bei allen Schienenverkehrsmaßnahmen Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, so die Senatsverwaltung. Die abgeschlossene Grundlagenermittlung sei die Basis für die politische Entscheidung über weitere Planungen für den Senat. (mab)

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