Weitere EuGH-Entscheidungen stützen deutsches Bahnmodell

Auch wenn sich Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) um das Bahnnetz kümmern, bleibt die vom 1. Eisenbahnpaket geforderte Unabhängigkeit gewährleistet; Voraussetzung ist allerdings, dass das Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) unabhängig bleibt und „wesentliche Aufgaben“ wie die Trassenvergabe selbst durchführt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in drei Urteilen ausgeführt.

Außerdem stärkten die Luxemburger Richter das Recht eines Mitgliedsstaates, einen Entgeltrahmen für die Infrastruktur vorzuformulieren. Bedingung ist allerdings, dass dem EIU ein unternehmerischer Spielraum verbleibt, auch wenn es sich bei dem EIU um einen Monopolanbieter handelt, heißt es in dem Urteil gegen Tschechien (s.u.). Die Preisregulierung der Infrastruktur ist einer der großen Streitpunkte beim vorerst gescheiterten Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) (ÖPNV aktuell 51, 54/13). Auch bei der Deutschen Bahn (DB) kümmert sich DB Mobility Logistics (DB ML) im Auftrag der Konzernschwester DB Netz um Teile des Infrastrukturmanagements. Die DB-Holdingstruktur hatte der EuGH bereits zuvor für rechtens erklärt, ebenso den vergleichbaren Unternehmensaufbau der Österreichischen Bahnen (ÖBB) (ÖPNV aktuell 17, 18/13).

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