Wegen Unterkompensation: Grünes Licht für Beihilfen an die französische Post
Frankreich darf weiter Beihilfen in Milliardenhöhe an La Poste zahlen, um ein flächendeckendes Filialnetz zu sichern und den Pressetarif zu erhalten.
Beide Zuschüsse verfälschten den Binnenmarkt „nicht ungebührlich, da die Nettokosten dieser gemeinwirtschaftlichen Aufgaben nur teilweise ausgeglichen werden“, hat die EU-Kommission festgestellt.
Mit anderen Worten: Weil Unterkompensation vorliegt, ist eine Überkompensation nachweislich nicht gegeben.
Für die anstehende Diskussion um das 4. Eisenbahnpaket im neu gewählten EU-Parlament könnte dies Bedeutung erlangen. In der Verkehrsbranche wird erwartet, dass das Parlament mit der Forderung nach einem Unterkompensationsverbot in die Verhandlungen mit dem Verkehrsministerrat gehen wird. Der VDV ist darüber besorgt, weil dadurch der steuerliche Querverbund „in Frage gestellt“ sei.