Wegen EU-Recht und Direktvergabe: KVG Braunschweig und BSVAG lösen gegenseitige Beteiligung
Zum 31. Dezember 2011 werden die Kraftverkehrsgesellschaft (KVG) Braunschweig mit Sitz in Salzgitter und die Braunschweiger Verkehrs-AG (BSVAG) ihre gegenseitigen Beteiligungen auflösen. Damit soll die gesellschaftsrechtliche Grundlage für die geplante EU-rechtskonforme Direktvergabe an die KVG geschaffen werden, teilt die KVG Braunschweig mit. Eine entsprechende Vereinbarung hätten beide Unternehmen am Montag in Braunschweig unterzeichnet.
Mit 25,71% der Anteile ist die BSVAG bislang zweitgrößter KVG-Anteilseigner, nach der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Salzgitter mit 41,6%. Umgekehrt verfügt die KVG über 1,3% der Anteile an der BSVAG, deren übrige Anteile vollständig den kommunalen Stadtwerken Braunschweig gehören.
Als Gruppe von Behörden im Sinne der EU-Verordnung 1370/07 haben die Städte Salzgitter, Wolfenbüttel, Helmstedt und Bad Harzburg, der Landkreis Helmstedt und der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) eine Direktvergabe an einen internen Betreiber zum 1. Januar 2012 angekündigt. Im „TED“ nicht aufgeführt war der Landkreis Goslar, der eine Abgabe seiner KVG-Anteile erwogen hatte (ÖPNV aktuell 23/10).
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