Viele TEN-V-Projekte verstoßen gegen Beihilferegime

Immer wieder verstoßen EU-Projekte im Verkehr, der Regional-/Stadtentwicklung und der Energie gegen das Beihilfe- und Vergaberegime. Zu diesem Schluss kommt der EU-Rechnungshof (EuRH) in seinen am vergangenen Mittwoch vorgelegten „Jahresberichten zum Haushaltsjahr 2013“.

Im Prüfbereich der Generaldirektionen Mobilität und Verkehr (MOVE), Energie (ENER) sowie Regional-/ Stadtentwicklung (REGIO) registrierten die Prüfer beihilferechtliche Fehler bei 16 von 180 untersuchten Fördermaßnahmen.
Nun will die Kommission einen Maßnahmenplan entwickeln. Aber der Behörde war auch der Hinweis wichtig, dass Projekte trotz Form- oder Verfahrensfehlern dem Sinn des Beihilferegimes entsprechen könnten. Der EU-Rechnungshof hat der Kommission und den Mitgliedsländern auch ins Stammbuch geschrieben, bei Fördermaßnahmen auf den Sinn zu achten. Zu oft würden Zuschüsse lieber
verpulvert, als dass budgetierte Mittel verfallen.

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