Verteilungskonflikte werden schärfer
Mit dem Vorschlag eines „Deutschlandfonds“ steht die Finanzausstattung der Länder wieder ganz oben auf der öffentlichen Politikagenda – und damit auch die künftige Horizontalverteilung. Vor den Wahlen im Bund und zwei Ländern kommen zunehmend auch die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente für den Nahverkehr in der Diskussion. Mit Wirkung ab 2020 müssen die Weichen neu gestellt werden. Je nach politischer Präferenz wird schon jetzt versucht, den öffentlichen Verkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern zu stärken.
Die Ministerpräsidenten von Thüringen und Sachsen-Anhalt, Christine Lieberknecht und Reiner Haseloff (beide CDU), haben eine Nachfolgeregelung für den 2019 auslaufenden Solidarpakt II gefordert. Ihnen schwebt ein „Deutschlandfonds“ vor, aus dem strukturschwachen Regionen in ganz Deutschland unterstützt werden sollen.
Parallel zum neuen Länderfinanzausgleich tritt ab 2010 auch die gesamtstaatliche Schuldenbremse in Kraft, wodurch auch der Nahverkehr stark betroffen sein wird.
Dazu kommt, dass die Regionalisierungsmittel (RegMittel) nach § 5 (5) des Regionalisierungsgesetzes (RegG) ab 2015 neu dotiert werden müssen.
Immer mehr Länder bringen daher Argumente vor, warum ausgerechnet sie ein größeres Stück vom Kuchen erhalten sollten. Gemeinsam versuchen sie zudem, den Bund dazu zu bewegen, einen größeren Kuchen zu spendieren.
Immerhin haben die Länder schon erreicht, dass der Bund die Entflechtungsmittel für den Gemeindeverkehr bis 2019 „durchfinanziert“, also auf der heutigen Höhe belässt. Eigentlich wollte der Bund die Zahlungen stufenweise reduzieren und dann auslaufen lassen. Nun kämpft der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für eine Anschlussregelung sowie die Aufstockung der Mittel ab 2010 (ÖPNV aktuell 49/13).
Weil aber die Zweckbindung für den Verkehrsbereich ab 2014 entfällt, ruft VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff die Empfängerländer dringend auf, diese Mittel weiterhin für den Verkehrsbereich einzusetzen. Andernfalls werde der Bund ihnen garantiert entgegenhalten: „Ihr braucht diese Mittel ja gar nicht!“
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