Versteigerung von PBefG-Genehmigungen vom Bundesverfassungsgericht erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Busunternehmers aus dem Landkreis Emsland nicht zur Entscheidung angenommen. Der im Genehmigungswettbewerb unterlegene Altunternehmer hatte insbesondere die Versteigerungssituation als unfair empfunden.

Die meisten Verfassungsbeschwerden werden schon im frühen Stadium aussortiert – weil sie absehbar erfolglos sind oder aus formalen Gründen. Mindestens muss der Rechtsweg voll ausgeschöpft sein – inklusive der Rüge vor den ordentlichen Gerichten, dass man vor Gericht nicht ausreichend Gehör gefunden habe. Eben eine solche „Gehörsrüge“ hatten mehrere Busunternehmer, allesamt Mitglieder der Tarifgemeinschaft Busverkehr Emsland Mitte/Nord (BVE) nachgeschoben, als ihre Klagen gegen die Genehmigungen für Wessels-Touren aus Geeste vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen in letzter Instanz abgeschmettert worden waren (ÖPNV aktuell 19, 6/10). Auch die Gehörsrüge ist abschlägig beschieden worden, wie ein Gerichtssprecher gegenüber „ÖPNV aktuell“ erklärte.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von ÖPNV aktuell in Ausgabe 94/10.

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