Verlängerung des D-Tickets begrüßt

Der Bundestag hat am 7. November 2025 mit einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes die Verlängerung des Deutschlandtickets bis 2030 beschlossen.

Das hatte die Verkehrsministerkonferenz im September empfohlen und wurde auch durch den Verkehrsausschuss des Bundestags am 5. November 2025 gebilligt.

Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) stellt dazu fest, dass damit „endlich“ die jährlichen Diskussionen um das Deutschlandticket beendet und die notwendige Planungssicherheit für alle Akteure geliefert wird. Die jährliche Anpassung des Ticketpreises anhand eines Kostenindexes sei dabei notwendig und folgerichtig. Bund und Länder haben ihre jährlichen Zuschüsse festgeschrieben, zugleich müssten aber die steigenden Lohn- und Betriebskosten bei den Aufgabenträgern und Eisenbahnverkehrsunternehmen berücksichtigt werden.

Mit der mittelfristigen Absicherung im Rücken sollten Bund, Länder und Branche nun die offenen Fragen der Governance, zum Beispiel die Regelung der zentralen Tarifgeberschaft auch zur Schaffung klarer und nachhaltig wirksamer Regelungen für Tarif, Vertrieb und Einnahmeaufteilung engagiert in Angriff nehmen, betont der BSN. Die Akteure im ÖPNV und SPNV müssten die Zeit nutzen, um die heterogene und historisch gewachsene Tariflandschaft kritisch zu überprüfen.

Man appelliere zudem an die Sozialpartner, ihren Angestellten das Deutschlandticket als Jobticket zu ermöglichen. Im gleichen Sinne müssten der Bund und die Länder ihre Beamtengesetze überarbeiten, damit auch diese Beschäftigten das Jobticket nutzen können. Ziel sollte es sein, die Nutzendenzahlen bis 2030 deutlich zu erhöhen. (mab)

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