Verkehrswende: Realos kontra Fundis

Kurz vor dem Ende der Legislatur setzt die Politik wichtige Impulse für eine Verkehrswende. Die Branche könnte langfristig profitieren. Über den rechten Weg aber wird gestritten. Auf einer Tagung der stadtwerkenahen Kanzlei BBH wurde deutlich: In der kommunalen Familie spannt sich zwischen „Realos“ und „Fundis“ ein weites Feld.

Kurz vor dem Ende der Legislatur setzt die Politik wichtige Impulse für eine Verkehrswende. Die Branche könnte langfristig profitieren. Über den rechten Weg aber wird gestritten. Auf einer Tagung der stadtwerkenahen Kanzlei BBH wurde deutlich: In der kommunalen Familie spannt sich zwischen „Realos“ und „Fundis“ ein weites Feld.

Mit der Veranstaltung am 26. Juni in Berlin ehrte die Kanzlei Becker/Büttner/Held (BBH) ihren ÖPNV-Berater Folkert Kiepe. Er beging unlängst seinen 70. Geburtstag. Vor BBH war er lange Jahre als Beigeordneter im Städtetag für den Kommunalverkehr zuständig. Zum Auftakt forderte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth einen Diskurs darüber, wie wir künftig den städtischen Raum aufteilen.

Diese Frage habe direkte Auswirkungen auf das Verkehrsangebot, zum Beispiel Radförderung oder Tramstrecken. Ohne Verkehrswende aber seien die deutschen Emissionsziele nicht zu schaffen. „Der einzige Sektor, der hier bislang nichts geliefert hat, null, zero, ist der Verkehrssektor“, mahnte der Politiker. Beim Rechtsrahmen sind den Kommunen vielfach noch die Hände gebunden, wenn sie eine Verkehrswende voranbringen wollen, machte BBH-Anwalt Christian Jung im Anschluss deutlich. „Der Nahverkehrsplan hat nur einen Nachteil: Er ist nicht in allen Punkten rechtsverbindlich“, stellte er fest. Erst durch die Vorabbekanntmachung werde definiert, ob und in welchem Umfang die kommunalen Anforderungen an den ÖPNV auch von den Erstellern eingefordert würden.

Jung wies darauf hin, dass Kommunen sich nur eingeschränkt für neue Mobilitätsformen einsetzen könnten. Der heutige ÖPNV-Begriff, wie er in § 13 PBefG („Voraussetzung der Genehmigung“) zum Ausdruck komme, sei eindeutig auf Fremdbeförderungen ausgerichtet. Wo sich der Kunde dagegen selbst befördere, etwa beim Car- oder Ridesharing oder anderen Plattformangeboten, liege definitionsgemäß kein ÖPNV vor. (msa/NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 30-32/17 vom 25.07.2017

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