Verkehrsvertrag 2.0 unter Dach und Fach

In Baden-Württemberg ist der Verkehrsvertrag 2.0 unter Dach und Fach. Damit haben das Land und die Eisenbahnverkehrsunternehmen nach eigenen Worten „einen wichtigen Baustein“ für mehr Qualität im SPNV umgesetzt.

Verkehrsminister Winfried Hermann machte deutlich, dass ein pünktlicher und kundenfreundlicher Personennahverkehr auf der Schiene für ihn eine hohe Priorität hat: „Bei der Verlässlichkeit und Sauberkeit auf manchen Strecken im Land gibt es zu viel Luft nach oben. Da soll und muss sich etwas ändern, damit die Bahn als Verkehrsmittel wieder attraktiver wird.“ Deshalb habe das Land 2023 den „Aktionsplan Qualität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)“ aufs Gleis gesetzt – und mit dem Verkehrsvertrag 2.0 nun ein wesentliches Versprechen daraus in die Tat umgesetzt. Entsprechende Ergänzungsvereinbarungen wurden nun für einen Großteil der Verkehrsverträge unterzeichnet.

Im Kern umfasst der Verkehrsvertrag 2.0 vier Maßnahmengruppen. So gibt es Regelungen zur Änderung des Systems von Zahlungsminderungen und Vertragsstrafen für bessere und zuverlässigere Leistungen. Weiterer Inhalt sind Regelungen für erweiterte Leistungen der Anschlusssicherung und Störfallkommunikation. Hinzu kommen Regelungen für die Ausgestaltung des Schienenersatzverkehrs und der Baustellenplanung. Vierter Kernpunkt sind Regelungen zur Personalkostenentwicklung.

Wenn die Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines fremden Verschuldens – wie etwa durch Baustellen – deutliche Verspätungen einfahren oder sogar Verbindungen streichen müssen, werden die Unternehmen im Vergleich zu früher entlastet. Sind die Qualitätsprobleme dagegen vom Unternehmen selbst verschuldet, fallen die Konsequenzen spürbarer aus. Für zusätzliche Kontrolle wird das sogenannte Qualitätsscout-System neu etabliert.

Über die neue Gewichtung der Strafen hinaus gibt es eine Neuregelung, die eine höhere Vergütung bei besserer Qualität zulässt. Im Gegenzug werden Unterschreitungen bei der Qualität künftig mit einem weiteren Malus sanktioniert. Diese Neuregelung betrifft die Kriterien Sauberkeit, Schadenfreiheit der Züge und Fahrgastinformation bei Unregelmäßigkeiten. Auch für einen möglichst kundenfreundlichen Ablauf bei Störungen enthält der Verkehrsvertrag 2.0 Vorgaben. So sieht er Neuregelungen in Bezug auf Schienenersatzverkehr, die Anschlusssicherung und die Störfallkommunikation vor.

Die bisherigen Indexe für die Personalkosten werden auf den neuen Personalkostenindex Schienenpersonennahverkehr (PKI SPNV) umgestellt. Dadurch können besonders die Tarifänderungen angemessen berücksichtigt werden, die bei den Unternehmen zu einem Personalmehrbedarf führen, der bei der Kostenkalkulation für die Abgabe des Angebots noch nicht absehbar war.

Laut Prognosen ist aus der Anwendung des neuen Personalkostenindex sowie der finanziellen Abgeltung von zusätzlichen Aufgaben mit einem finanziellen Mehrbedarf von rund 160 Mio Euro für die Jahre 2025 bis 2032 zu rechnen. Die finanziellen Auswirkungen der Anpassungen bei den Qualitätsvorgaben hingegen hänge stark von der Entwicklung der eigenverschuldeten Verspätungen und Zugausfällen ab. (mab)

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