Verfassungsbeschwerden gegen Kreisstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern erfolglos
Die Gebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern kann wie geplant zum 4. September 2011 über die Bühne gehen. Das Landesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von vier Kreisen und zwei kreisfreien Städten zurückgewiesen.
Erfolglos hatten Wismar und Greifswald auf unbedachte Folgen für EVB Wismar und VBG Greifswald und den Querverbund verwiesen. Erfolglos blieb auch das Argument der Landkreise Ludwigslust, Müritz, Ostvorpommern, Rügen, Üecker-Randow, dass Kreisgrößen bis 5.469 km² das kommunale Ehrenamt abwürgen. Die SPD/CDU-Landesregierung vertrat dagegen die Überzeugung, der Gesetzgeber müsse bei einer Gebietsreform nicht sämtliche Einzelaspekte etwa des ÖPNV detailliert in den Blick nehmen. Und die neuen ÖPNV-Aufgabenträger in der Fläche würden ihre Busnetze voraussichtlich auf die neuen Kreissitze ausrichten.
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