Verdi und EVG begraben Kriegsbeil

In Betrieben mit „Doppelzuständigkeiten“ übernimmt mal die eine, mal die andere DGB-Schwester die Federführung, mal werden Tarifgemeinschaften gebildet. Betroffen sind Mittelständler, kommunale, landes- und bundeseigene Bahnen und Busgesellschaften, aber auch Konzerne. Mit einem insgesamt gesteigerten Organisationsgrad soll es im Straßenverkehr in Richtung eines Einheitstarif je Bundesland gehen.

Nach diversen gescheiterten Anläufen haben die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) jetzt einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Damit werden bisherige Konflikte in der Transportbranche geregelt und gemeinsame tarifpolitische Ziele festgelegt. 
Das haben die beiden DGB-Schwestern am 16. März in weitgehend gleichlautenden Pressemitteilungen verkündet. Je nach Absender wurde lediglich die Reihenfolge der Vertragspartner getauscht. 
Primäres Ziel ist ein einheitliches Tarifniveau im Straßenpersonenverkehr eines Bundeslandes. Ein gemeinsames Vorgehen soll Beschäftigungsverhältnisse verbessern, Mindeststandards sichern und so Lohn- und Sozialdumping verhindern. 
Statt sich gegenseitig Mitglieder abzujagen, wird nun abgestimmt versucht, den Organisationsgrad insgesamt zu steigern. Dazu wurden bestehende „Doppelzuständigkeiten“ geklärt sowie gemeinsame soziale und tarifliche Mindeststandards festgelegt. Branchen- und Flächentarifverträge sollen weiterentwickelt werden. 
„Die zukünftige engere Abstimmung und Kooperation in tarifpolitischen Fragen ist für die Beschäftigten im Verkehrsbereich ein positives Signal“, betonte das für Verkehr zuständige Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. 
Und der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner ergänzte: „Die vorgesehenen Ausschüsse sorgen für ein abgestimmtes Vorgehen und große Transparenz.“ 

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