Veelker sieht keine Rechtfertigung für Notvergabe der Münsterlandkreise an RVM

Eine eventuelle Notvergabe der vier Münsterlandkreise an den Regionalverkehr Münsterland (RVM) entbehrt aus Sicht des Vergabeklägers Veelker einer Rechtsgrundlage. Nach ihrer Kenntnis liegen für alle RVM-Verkehre Genehmigungen vor, sagten Veelker-Geschäftsführer Heiko Husmann und Veelker-Gesellschafter Karl Hülsmann im Gespräch mit „ÖPNV aktuell“.

Auch sei ihnen nicht bekannt, dass RVM Genehmigungen zurückgeben wolle. „Wo ist also Not?" Schließlich knüpfe die EU-Verordnung 1370/07 Direktvergaben in Form einer Notmaßnahme an die Unterbrechung der Verkehrsdienste, zumindest an die Gefahr einer solchen. Husmann und Hülsmann wiesen ergänzend darauf hin, dass das für Veelker günstige Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf lediglich die Finanzierung der RVM-Verkehre überprüft hat, erklärtermaßen jedoch nicht die verkehrsrechtlichen Genehmigungen. Die vier Aufgabenträger hatten nach dem OLG-Urteil per Pressemitteilung „Übergangsregelungen" zugunsten ihres Verkehrsunternehmens RVM angekündigt (ÖPNV aktuell 19/11).

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 23/11.

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