VDV: Weinberger-Urteil auf PBefG-Novelle übertragbar

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) geht davon aus, dass das Weinberger-Urteil (ÖPNV aktuell Extrablatt 2a/14) auf die neue Rechtslage übertragbar ist. Im öffentlichen Verkehrsinteresse könnten daher auch künftig eigenwirtschaftliche Anträge abgelehnt werden, wenn die Anträge auf finanziell wackligen Füßen stehen, ist sich ÖPNV-Geschäftsführer Reiner Metz sicher.

 

Wie bereits im PBefG alter Fassung (a.F.) sei auch in dem jetzt gültigen Novellentext „die Auflistung der öffentlichen Verkehrsinteressen nicht abschließend“, führt der Jurist in einem Rundschreiben aus.
Vor diesem Hintergrund rät er Aufgabenträgern mit Plänen für eine Ausschreibung oder Direktvergabe dazu, bei der Anhörung eines eventuellen eigenwirtschaftlichen Gegenantrages „zur Frage der Kostendeckung … substanziiert und faktenbasiert“ vorzutragen.
So könne die Genehmigungsbehörde prüfen, „ob und ggf. welche ernstlichen Zweifel an der Dauerhaftigkeit der beantragten eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung bestehen“.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link abo einzelabo.html external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 5/14.

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