VDV: Neues Straßenverkehrsrecht muss Busspuren stärken
In der geplanten Reform des Straßenverkehrsrechts sei dies nicht durchgängig der Fall, denn es bestehe infolge der beabsichtigten Schaffung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs die Gefahr, dass dies zu Lasten der Busfahrstreifen geht. Diese politische Diskussion birgt laut Verband die Gefahr von "mobilitätswendefeindlichen Trojanern". „Wir sind daher dem Verkehrsausschuss des Bundestages dankbar, dass er in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat, dass eine weitere Sonderfahrspur – etwa für bestimmte Pkw – nur dann zulässig sein soll, wenn zugleich gesichert ist, dass diese keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit des Bus- und Straßenbahn-Linienverkehrs besitzt“, erklärt VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. (jb)