VDV kritisiert Haushaltsentwurf

Lichtblick aus VDV-Sicht: Es sind wieder mehr Mittel für Aus- und Neubau der Infrastruktur vorgesehen. Foto: Jürgen Heinrich

Dem Eisenbahnsektor drohen im kommenden Jahr weitere empfindliche Kürzungen im Bundeshaushalt. Das stellt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fest.

In dem am 8. September 2026 in erster Lesung durch den Bundestag beratenen Haushaltsentwurf stehen mit insgesamt 20,8 Mrd Euro 1,1 Mrd Euro weniger als im Vorjahr für die Eisenbahn zur Verfügung. Zudem verfestigt sich nach Ansicht des Verbands die negative Tendenz, dass sich die Bereitstellung der Mittel weiter aus dem Verkehrshaushalt in andere Bereiche – namentlich das Sondervermögen und den Verteidigungshaushalt – verlagert. Positiv zu bewerten sei, dass im Einzelplan 12 des Bundesverkehrsministeriums mit 2,26 Mrd Euro wieder mehr Mittel für den Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur vorgesehen sind. VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Die Finanzierung für den Eisenbahnsektor im Bundeshaushalt verkommt immer mehr zum Verschiebebahnhof. Und jedes Jahr bleiben dabei Mittel oder Haushaltstitel auf der Strecke. Finanzmittel für die Schiene aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen und in den Verteidigungshaushalt zu verschieben, ist keine Lösung. Das Sondervermögen und die sicherheitsrelevante Ertüchtigung der Infrastruktur über den Verteidigungshaushalt sind richtige Maßnahmen. Beides macht aber nur Sinn, wenn dafür zusätzliche Mittel investiert werden und nicht Budgets aus dem Einzelplan 12 des Bundesverkehrsministeriums dorthin verschoben werden.“ Durch dieses Agieren des Bundesfinanzministeriums werde einmal mehr deutlich, dass es dringend strukturelle Änderungen an der Finanzierungsarchitektur der Eisenbahninfrastruktur im Sinne eines überjährigen Ansatzes brauche.

Neben vom Verband befürchtetem Stillstand und Kürzungen bei der Trassenpreisförderung, der NE-Infrastruktur und der Förderung des kombinierten Verkehrs seien im Haushalt zudem zusätzliche Bedarfe des SPNV noch gar nicht adressiert. Diese würden sich absehbar aus dem Wegfall der Trassenpreisbremse ergeben. An dieser Stelle seien Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich die Auswirkungen des Urteils nicht in weniger Verkehrsleistungen und damit weniger Mobilität für die Menschen übertragen. (mab)

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