VDV-Doppelbeschluss zur Diskussion um die Zukunft der Verkehrsverbünde

Nach der Sommerpause will der VDV zwei neue Ausschüsse zur Entwicklung der Verkehrsverbünde besetzen. Mit dieser Doppelstruktur wird es möglich, auch Verkehrsunternehmen in die Meinungsbildung einzubinden. Weil sie sich „hautnah betroffen“ sehen, hatten sie eine Solo-Initiative der Verbünde im VDV monatelang blockiert.

Nach der Sommerpause will der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zwei neue Ausschüsse zur Entwicklung der Verkehrsverbünde besetzen. Bei der Sparte Verkehrsverbünde/ Aufgabenträgerorganisationen ist dazu ein „Verbundfachausschuss“ gebildet worden.
Ein wichtiger Hintergrund ist die Tatsache, dass sich die Stadt-Umland-Beziehungen tendenziell zugunsten der Langstrecke und damit des Schienenverkehrs verschieben, bei gleichzeitig sinkender Förderung durch die öffentliche Hand. Daher wird sich das neue Gremium spartenintern mit drei Schwerpunkten befassen:
• Analyse des Mobilitätsmarktes,
• Regelung verbundraumüberschreitender Verkehre und
• Finanzierung von Verbundverkehren.
Daneben entsteht, angesiedelt beim VDV-Strategieausschuss, ein „Unterausschuss Entwicklung in Verbundräumen“. Seine Mitglieder rekrutieren sich aus Verkehrsverbünden, Bus-, Tram- und SPNV-Unternehmen und damit aus allen vier Personenverkehrssparten.
Erst mit diesem VDV-Doppelbeschluss wurde erreicht, dass das jüngste VDV-Präsidium dem neuen Verbundfachausschuss im zweiten Anlauf seinen Segen erteilte.
Dies sei  einmütig erfolgt, betonten die VDV-Vizepräsidenten Verbünde, Knut Ringat, und Tram, Herbert König, übereinstimmend auf Anfrage von „ÖPNV aktuell“. „Ich freue mich, dass der VDV nun endlich sich um das Thema Entwicklung am Mobilitätsmarkt in Verbundräumen kümmern möchte und sich einer konsistenten Betrachtung sowohl der Rahmenbedingungen als auch unserer Rollen annimmt“, sagte Ringat, der im Hauptberuf den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) führt.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 57/12.

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