Urteil aus Magdeburg erhöht PBefG-Druck
Anrufbusse sind kein Linienverkehr, hat das OVG Sachsen-Anhalt jetzt festgestellt. Im „Wittenberger Modell“ muss daher der Genehmigungsstreit zwischen Vetter und den Altbetreibern Scalar und Heinrich neu aufgerollt werden. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist wahrscheinlich. Dabei könnten viele Formen alternativer Bedienformen in Frage gestellt werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat am 1. August Klagen von zwei Altbetreibern im Landkreis Wittenberg in zentralen Punkten stattgegeben. Das „Wittenberger Modell“ eines strukturierten Genehmigungswettbewerbs wurde dabei nicht in Frage gestellt, wohl aber das Ergebnis der Punktematrix.
Die Magdeburger Richter forderten die Kreisverwaltung als PBefG-Genehmigungsbehörde auf, drei strittige Linienbündel neu zu entscheiden. Das ist ein wichtiger Teilerfolg für die Kläger. Aber eigentlich wollten sie erreichen, dass das Gericht ihnen die Genehmigungen in einem so genannten Verpflichtungsurteil sofort zuspricht.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG Magdeburg Revision zugelassen; ein solches Verfahren ist wahrscheinlich.
In den Linienbündeln „linkselbisch“ und „Stadtverkehr Wittenberg“ hatte der Vetter’sche Neue Wittenberger Busverkehr (NWB) Anfang 2007 den Betrieb übernommen. Dagegen hatte Scalar (Fam. Röthe) geklagt, im später vergebenen „südwestelbischen Linienbündel“ Heinrich aus Oranienbaum.
Die Vorinstanz hatte den Punktabstand zwischen den Sieger und den Zweitplatzierten im Genehmigungswettbewerb auf 3 bis 6 % reduziert (ÖPNV aktuell 86/10). Seit Februar 2011 ist das Verfahren vorm OVG anhängig (ÖPNV aktuell 9, 7/11).
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