Übergangsregelung für Bahnkraftwerksstrom in EEG-Novelle vorgesehen

Der Bundestag hat am 8. Mai 2014 die EEG-Reform in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen, unter anderem den Verkehrsausschuss. Die Bundesregierung will künftig allen Schienenbahnen mit mehr als 2 GWh Fahrstromverbrauch einen EEG-Rabatt zukommen lassen. Bislang liegt der Wert bei 10 GWh.

Im Gegenzug wird allerdings der Rabatt von heute 99 auf künftig 80 % abgesenkt, weswegen die Branche Nachbesserungen fordert, um Fahrpreiserhöhungen und Investitionskürzungen abzuwenden (ÖPNV aktuell 15/14).
Die Novelle will auch den Bezug von Bahnkraftwerkstrom neu regeln. Nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) unterliegt auch dieser Energiebezug eindeutig der EEG-Umlage. Rückwirkend soll es aber keine Nachbelastung geben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung. Sie sieht zudem eine Übergangszeit vor.

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