Transdev kündigt Musterklage gegen AGB von DB Netz an

Infrastrukturbetreiber verweist auf bestehendes wechselseitiges Ausgleichssystem – auch Mofair fordert eine Übernahme von Pönalen.

In dieser Woche will Transdev beim Landgericht Augsburg eine Musterklagen gegen die AGB von DB Netz einreichen. Denn bislang ist darin eine Haftung für netzbedingte Verspätungen ausgeschlossen, trotzdem muss Transdev gegenüber den Bestellern dafür haften.

„Es ist ein Fehler im System, dass DB Netz ihre vertraglich geschuldete Leistung einfach nicht erbringt und meint, dafür nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden zu können“, sagte Transdev-Deutschland-Chef Christian Schreyer der „Wirtschaftswoche“.

Die DB will die angekündigte Klage nach Vorliegen zunächst rechtlich bewerten. Schon jetzt stehe aber fest, dass der Aspekt das Binnenverhältnis zwischen Be- und Ersteller betrifft, nicht jedoch zwischen Ersteller und DB Netz, sagte ein Konzernsprecher der „DPA“. Schon heute zahle der Infrastrukturbetreiber bei Qualitätsproblemen einen Ausgleich an seine Kunden, wie umgekehrt die Ersteller für die von ihren Fahrzeugen ins System getragenen Verspätungen zahlten, hieß es ergänzend. (msa)

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