Titisee-Neustadt kämpft mit Verfassungsbeschwerde für Rekommunalisierung
Das Bundesverfassungsgericht muss sich im neuen Jahr mit der Rekommunalisierung der Daseinsvorsorge befassen. Die Gemeinde Titisee-Neustadt kämpft für das kommunale Selbstverwaltungsrecht und die lokale Wertschöpfung. Ihr mittelständischer Partner hofft darauf, sich gegen Konzerne durchzusetzen. Die Entscheidung wird den Querverbund beeinflussen.
Durch Auflagen des Bundeskartellamtes sieht die Schwarzwaldstadt Titisee-Neustadt (12.000 Ew.) ihr grundgesetzliches Selbstverwaltungsrecht in Gefahr. Sie hat daher Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Titisee-Neustadt will die Stromkonzession an die neue Energieversorgung Titisee-Neustadt (EVTN) vergeben, ein mehrheitlich kommunales Unternehmen. Mit 30 % sind die „Schönauer Stromrebellen“ (EWS) beteiligt, mit 10 % eine örtliche Energiegenossenschaft.
In einer ersten Vergabe hat sich die gemischtwirtschaftliche Firma durchsetzen können – weil Kriterien wie Bürgerbeteiligung und -nähe, regionale Arbeitsplätze und Wertschöpfung hoch bewertet wurden.
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