Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung: Vay sieht Meilenstein in gesetzlicher Regelung des Telefahrens
Erstmals lege in Europa eine spezielle Regulierung die Grundlage für den kommerziellen Einsatz dieser Technologie. Damit sei nun der Einsatz von Remote Driving in einem breiteren Spektrum von Anwendungsfällen – wie Privatfahrzeuge und Gütertransport – möglich. Dies sei nicht weniger als ein „Durchbruch für die skalierbare Kommerzialisierung“. Vay bietet seinen kommerziellen Carsharing-Dienst seit 2024 bereits in der US-Stadt Las Vegas an. Die Autos fahren von einer Zentrale ferngelenkt zum Fahrgast, der dann das Steuer übernimmt. Nach dem Aussteigen fährt das Fahrzeug erneut ferngelenkt weiter. Auch für ein internes Testgebiet im Hamburger Stadtteil Lohbrügge besitzt das Unternehmen noch eine Genehmigung bis März 2029. (FM)