Stadtverwaltung Dresden: Bürgerbegehren zu Bus und Bahn unzulässig

Die Dresdner Stadtverwaltung hält das „Bürgerbegehren Dresdner Nahverkehr erhalten“ für unzulässig.

Das Bürgerbegehren enthält mehrere Szenarien für eine Finanzierung, wobei die optimistischsten Szenarien gleichzeitig die unrealistischsten sind. Doch selbst im besten Fall entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf im zweistelligen Millionenbereich pro Jahr. Angesichts der dramatischen Haushaltslage und der rechtlich bindenden Verpflichtung durch die Landesdirektion zur Haushaltskonsolidierung, muss jede zusätzliche Million für die DVB zwangsläufig zu weiteren Kürzungen von Sport-, Jugend-, Kultur- und Sozialangeboten führen. Diese Tragweite vermittelt das Bürgerbegehren nicht ...“, erläuterte Oberbürgermeister Dirk Hilbert. Nun muss der Stadtrat entscheiden. Bis Ende Juni sammelten die Initiatoren insgesamt 40.142 Unterschriften für das Bürgerbegehren. Damit wurden die 21.500 Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren (fünf Prozent der Bürger der Gemeinde) deutlich überschritten. (jb)

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