Schiene.NRW wird einziger Aufgabenträger
Nun steht fest, dass die drei Zweckverbände im Land – Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und go.Rheinland – zur landesweiten Organisation Schiene.NRW wie angekündigt zum 1. Januar 2027 zusammengeführt werden. Dafür sollen sie gemeinsam eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts schaffen und dafür eine Satzung aufsetzen. Deren Verwaltungsrat soll laut Gesetzentwurf aus 24 Personen, paritätisch besetzt aus den drei Zweckverbänden, bestehen und laut Gesetzesbegründung maximal drei Ausschüsse mit je höchstens 15 Mitgliedern bilden. Zu den Aufgaben der neuen Schiene.NRW gehören unter anderem: Management der Verkehrs- und Vertriebsverträge, Organisation/Planung/gegebenenfalls Vergabe planbarer Schienenersatzverkehre, Planung und Koordination der Schieneninfrastrukturbedarfe sowie Managementaufgaben für Fahrzeuge und Assets.
Weiter wird mit dem Gesetz erstmals ein festgeschriebenes Grundangebot auf der Schiene in Höhe von 85 Mio Zug-km pro Jahr fest vorgegeben. Zudem werden die Landesmittel erhöht: Der Mindestbetrag der SPNVPauschale steigt von 1 Mrd Euro auf 1,6 Mrd Euro jährlich und wird weiterhin regelmäßig angepasst; nicht verausgabte Mittel eines Kalenderjahres können künftig 18 Monate länger verwendet werden. (bm/jgf )