S-Bahn muss Bettler Strafe zurückzahlen
Die Hamburger S-Bahn muss einem Bettler 40 Euro Strafe nach einem Gerichtsurteil zurückzahlen, meldet „Hinz & Kunzt“. Der Betroffene hatte vom Unternehmen eine sogenannte Vertragsstrafe wegen Verstoß gegen das Bettelverbot im Hamburger Verkehrsverbund erhalten. Daraufhin hatte er mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte dagegen geklagt. Deren Anwältin sieht in dem Verbot einen Verstoß gegen die Grundrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht. Das Amtsgericht Hamburg-Mitte hat der Klage nun stattgegeben – allerdings ohne sich inhaltlich zu äußern. Weil die S-Bahn sich gegen die Klage nicht verteidigt habe, sei ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen, erklärte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage des Straßenmagazins. Das bedeutet zumindest, dass das Gericht die Klage für schlüssig hält. Ob das Bettelverbot tatsächlich unzulässig ist, ist damit aber nicht gesagt. (jb)