Richterrecht statt PBefG-Novelle

Die Politik tut sich mit der Reform des Rechtsrahmens im Personenverkehr weiterhin schwer, erst recht mit der künftigen Finanzierung. Auf dem 9. Deutschen Nahverkehrstag ist dies vielfältig klar geworden (ÖPNV aktuell 26, 27+28/12), bleibt aber auch Thema der laufenden politische Diskussion.

In Trier hat Grünen-Verkehrspolitiker Toni Hofreiter frühere Befürchtungen bekräftigt, eine PBefeG-Novelle könne erneut auch in dieser Legislaturperiode nicht zustande kommen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) hat daher erneut an die Politik appelliert, dem gemeinsam mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ausgearbeiteten Formulierungsvorschlag eine Chance zu geben. 
„Ein Vermittlungsverfahren birgt die Gefahr, dass die Interessen der Fahrgäste und der Unternehmen im Zweifel gegen etwas völlig anderes ‚verkauft’ werden“, heißt es in den „Verbandsnachtrichten“ für April 2012. Dies will der BDO nach eigener Darstellung „auf jeden Fall verhindern“. Daher appelliert der organisierte Mittelstand an Bundestag und Bundesrat, mit der Entscheidung zum PBefG „nun auf die Überholspur (zu) wechseln, denn es bleibt in der aktuellen Legislaturperiode nur noch wenig Zeit, endlich verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen“. 
Bis dahin bleiben Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen darauf angewiesen, die Rahmenbedingungen im Mit- bzw. auch im Gegeneinander auszuloten. Neben den laufenden Kartell- und Beihilfeverfahren (wir berichteten) gibt es auch drei Gerichtsentscheidungen:

1. Bundesverwaltungsgericht zu Zuschüssen des Aufgabenträgers zu Schüler-„Flatrates“ und dem sich daraus ergebenden 45a-Ausgleich.

2. Stärkung der Eigenwirtschaftlichkeit bei Verbundausgleich in Bayern

3. Kein „Stadtrundfahrtenplan“ zur Eindämmung eigenwirtschaftlicher  Angebote erlaubt.

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