Rentner durch VRR-Beförderungsbedingungen von Sozialticket ausgeschlossen

Das Sozialgericht Dortmund hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Rentenbezüge auch in Höhe der Grundsicherungsleistungen nicht zur Ausstellung eines Berechtigungsscheines für ein Sozialticket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) führen.

Zwar stehe der Antragsteller mit seiner Frau wie ein Empfänger der Grundsicherung da, doch machten die VRR-Beförderungsbedingungen den Bezug bestimmter Sozialleistungen zur Voraussetzung für das Sozialticket (Beschluss vom 29. Juli 2013, Az.: S 41 SO 263/13 ER).

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