RegMittel – Auch Bundesgutachten ermittelt Dynamisierungsbedarf
Annahme: Netzkosten steigen maximal um 1,9 % – Auswirkungen auf Verbundfinanzierung und ÖSPV. Nicht nur die Experten der Länder, auch die des Bundes kommen zum Ergebnis, dass eine Dynamisierung der Regionalisierungsmittel (RegMittel) über dem heutigen Niveau sachgerecht ist. Zu diesem kurzen Hinweis im Aufmacher der Ausgabe 46/14 liegen nun weitere Informationen vor.
Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) hat das IGES ein Gutachten „Revision des Regionalisierungsgesetzes“ erarbeitet. In dieser Hochrechnung ermittelt das Berliner Institut beim RegMittel-Bedarf 2015-2029 einen deutlichen Mehrbedarf gegenüber dem Status quo. Unter den von den Forschern um Christoph Gipp getroffenen Annahmen wären für 2015 demnach eigentlich 7,658 Mrd. EUR erforderlich, mithin 2,67 % Dynamisierung. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 13. November hingegen entschieden, 2015 auf die (bislang nahezu jährlich gewährte) Dynamisierung zu verzichten und den Bundeszuschuss an die Länder bei 7,3 Mrd. EUR einzufrieren. IGES hält eine Dynamisierung hingegen aus mehreren Gründen für erforderlich:
• mehr SPNV-Angebot (0,7 % p.a.)
• höhere Bestellerentgelte (u.a. wegen Personal +2,2 % p.a., Energie +4 % p.a.)
• steigenden Infrastrukturentgelte (Stationen +1,5 % p.a., Trassen +1,9 % p.a.).
• steigende Investitionen in die aus RegMitteln finanzierten Infrastrukturen (+2,1 % p.a.)
• steigende ÖSPV-Ausgaben (+1,2 % p.a.)
• steigender Managementaufwand (+2,8 % p.a.)
IGES macht für den hohen RegMittel-Dynamisierungsbedarf insbesondere den großen Ausgabenblock „Bestellentgelte der Vertragsbahnen“ und die dort zu erwartenden Teuerung verantwortlich. Diese Position wurde dabei ohne die Infrastrukturkosten betrachtet; die Werte bilden also nur die Kosten der Verkehrsleistung ab. Demnach werden die Besteller 2015 voraussichtlich 2,75 Mrd. EUR an die Vertragsbahnen (EVU) überweisen müssen (6,85 Mrd. EUR Kosten ./. 4,1 Mrd. EUR Markterlöse). Für 2029 wird prognostiziert, dass die Zahlungen an die EVU auf 4,53 Mrd. EUR steigen (10,83 Mrd. EUR Kosten ./. 6,3 Mrd. EUR Markterlöse). Das entspricht 3,6 % jährlicher Steigerung (im Gutachten, das der Redaktion vorliegt, mit CAGR bezeichnet).