Regierungsentwurf zur Vergaberechtsmodernisierung stellt klar: Keine Ausschreibung bei Inhouse-Aufträgen – Betriebsübergang Option, aber kein Muss
Es bleibt dabei, dass der Aufgabenträger im Vergabeverfahren für den Fall eines Betreiberwechsels eine Quasi-Personalübernahme ähnlich dem Betriebsübergang nach § 613a BGB vorschreiben kann, aber nicht muss.
Das geht aus dem am vergangenen Freitag veröffentlichten Regierungsentwurf für das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz hervor (Bundesratsdrucksache 367/15). Die Bayern-SPD hatte unter Ägide des Bahnexperten und EVG-Vorstandes Martin Burkert gefordert, beim Betreiberwechsel die Personalübernahme verpflichtend vorzuschreiben. Verdi wollte sogar den gesamten ÖPNV mit einer Muss-Bestimmung erfassen.
Weiter stellt die Novelle klar, wie bei Inhouse-Aufträgen und interkommunaler Zusammenarbeit das Vergaberecht ausgeschlossen wird. Hier herrscht nach Meinung etlicher Juristen bisher Rechtsunsicherheit.