Private Gegenanträge auf Gießener Stadtverkehr

Wie bereits 2007 müssen sich die Stadtwerke Gießen auch 2015 mit Gegenanträgen zu ihrem Stadtbusnetz auseinandersetzen. Allerdings ist es diesmal kein Konzern, der den Querverbund eigenwirtschaftlich angreift, sondern drei örtliche Busunternehmer, die im Wettbewerb und in Auseinandersetzungen mit den örtlichen Aufgabenträgern erfahren sind. Dass Politik und Konzerne den „Hessischen Weg“ inzwischen nüchterner sehen, beschert dem Mittelstand aus LHO-Sicht mittlerweile bessere Chancen.

Drei Busunternehmen aus dem Landkreis Gießen – Erletz, Schwalb und der Verkehrsbetrieb Weber – haben sich zusammengeschlossen und gemeinsam als ESW einen eigenwirtschaftlichen Antrag für das Gießener Stadtbusnetz gestellt.
Ein weiterer eigenwirtschaftlicher Antrag liegt von den Stadtwerken Gießen (SWG) vor, als GbR zusammen mit Mitbus, teilte das Regierungspräsidium (RP) Gießen auf Nachfrage der Redaktion mit. Mitbus ist die 100-prozentige Wettbewerbstochter der SWG und bereits heute mit der Durchführung des Stadtverkehrs beauftragt.
Darüber hinaus war vom RP zu erfahren, dass seine Auswahlentscheidung nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten ist. Nach Informationen von „ÖPNV aktuell“ aus unterschiedlichen Quellen unterscheiden sich die Konkurrenzanträge nur wenig.
Von den Stadtwerken selbst sowie von den an ESW beteiligten Unternehmen war unter Berufung auf das laufende Verfahren keine Stellungnahme zu erhalten. Allerdings hat der Osnabrücker Anwalt Sebastian Roling bestätigt, dass ESW in dieser Angelegenheit von der Kanzlei Roling & Partner vertreten wird.
Beim Stadtbusnetz, für das die Genehmigungen zum 14. Dezember 2014 auslaufen, handelt es sich um die elf Linien 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 12, 13 und 15. Dazu kommen die Nachtbuslinien A, B und C, die am 31. Januar 2015 auslaufen.
Dass die Entscheidung nicht mehr in diesem Jahr fällt, weist auf eine schwierige Abwägung im RP hin. § 15 PBefG sieht eine Frist von drei Monaten nach Eingang der Anträge vor. Dieser Zeitraum darf um maximal drei Monate verlängert werden, wenn „die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden“ kann. Daher ist mit einem Genehmigungsbescheid bis
Ende März 2014 zu rechnen.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link abo einzelabo.html external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 98/13.

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