PBefG-Unternehmen darf keinen ungenehmigten Kreditkartenzuschlag erheben
In Düsseldorf hatten Taxiunternehmen von Kartenzahlern 2 EUR zusätzlich zum Tarifentgelt erhoben, um Provisionen und Verwaltungsaufwand zu decken.
Diese Praxis hat das VG Düsseldorf mit Hinweis auf § 39 PBefG untersagt. Die freiwillig angebotene Kartenzahlung sei Teil des Beförderungsvertrages (Beschluss vom 28. November 2012, Az. 6 L 1873/12). Genehmigungsbehörde und Stadtrat hatten den Zuschlag abgelehnt. Auch ÖPNV-Unternehmen verlangen Zusatzgebühren, zum Beispiel für Smartphone-Tickets.