PBefG-Tagung in Stuttgart: Nach der Novelle ist vor dem Gericht

In der Region Stuttgart wird bereits heute jeder zweite Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Der Bedarf wächst, so dass über unkonventionelle Ausbau-Alternativen nachgedacht wird, Schnellbusse in die Stadtmitte zum Beispiel oder Tangentialli­nien. In Rhein-Neckar ist die Situation ähnlich. Vor diesem Hintergrund werben die IHK’en im Südwesten für mittelstandsfreundliche Vergaben.

Doch im Gewerbe würde man am liebsten ein Regime sehen, das nahezu ausschließlich auf die Eigenwirtschaftlichkeit setzt. Aus Sicht des Landesverkehrsministeriums aber bieten die heutigen Finanzierungsinstrumente zu wenig Steuerungswirkung.
Ein Bauboom bestimmt das Umfeld des Stuttgarter Hauptbahnhofes. Dicht bei den ersten Gruben für das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 (S21) sind neue Bürohochhäuser, Einkaufszentren und Wohnungen im Entstehen oder schon fertiggebaut.
Der Personenverkehr, das lässt sich unschwer voraussehen, wird künftig noch mehr als heute auf den Nahverkehr setzen müssen. Bereits jetzt wird jeder zweite Weg in der Region mit Bus und Bahn zurückgelegt – im Berufsverkehr sogar deutlich mehr.
Auch die IHK Region Stuttgart lässt sich eine neue Zentrale errichten. Für die Fachtagung am Montag, 25. Januar, zum neuen Personenbeförderungsgesetz und dessen Konsequenzen für den ÖPNV in Baden-Württemberg musste man daher auf einen Saal im Geno-Hochhaus ausweichen.
Gut 200 Teilnehmer waren der gemeinsamen Einladung aller Südwest-IHK’en gefolgt – von Aufgabenträgern, aus Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden, Politik, Verbänden und Genehmigungsbehörden.
Dass sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) – nach anfänglicher Zuneigung für ein stark von Ausschreibungen geprägtes Regime – dann doch für den Primat der Eigenwirtschaftlichkeit stark gemacht hat, schreibt der Stuttgarter IHK-Geschäftsführer Hans-Jürgen Reichardt ganz wesentlich den entsprechenden Forderungen aus dem Südwesten zu.
Doch er stellte auch fest, dass die PBefG-Novelle nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Aufgabenträger gestärkt hat. Städte und Kreise müssten sich deswegen mehr denn je mit ihren Vergabemöglichkeiten gemäß EU-Verordnung 1370/07 auseinandersetzen, forderte Reichardt.
Zu diesem Zweck hat die IHK Region Stuttgart ihren Vergabeleitfaden aus dem Jahr 2009 grundlegend überarbeiten lassen. Unter dem Titel „Der neue Rechtsrahmen im Busverkehr“ befassen sich die Autoren Sibylle Barth und Gerrit Landsberg von BBG und Partner nunmehr mit der Eigenwirtschaftlichkeit und ihren Finanzierungsinstrumenten, namentlich den „allgemeinen Vorschriften“.

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