Oberlandesgericht Düsseldorf: Direktvergabe an Ruhrbahn ist rechtens
In der noch offenen schriftlichen Begründung werden konkrete Hinweise hinsichtlich der genauen Ausgestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erwartet. Die Direktvergabe soll eine Laufzeit von 22,5 Jahren haben und ab 1. Januar 2020 laufen. (jb)