Oberlandesgericht Düsseldorf: Direktvergabe an Ruhrbahn ist rechtens

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat letztinstanzlich beschlossen: Die Direktvergabe der Städte Essen und Mülheim an die Ruhrbahn ist rechtens, Nachprüfungsanträge sind zurückgewiesen worden.

In der noch offenen schriftlichen Begründung werden konkrete Hinweise hinsichtlich der genauen Ausgestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erwartet. Die Direktvergabe soll eine Laufzeit von 22,5 Jahren haben und ab 1. Januar 2020 laufen. (jb)

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