NWO klagt auf Anerkennung seines christlichen Tarifvertrages als „repräsentativ“
Mit einer Klage will der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmer (NWO) das Land Nordrhein-Westfalen
dazu veranlassen, den Tarifvertrag des privaten Busgewerbes doch noch als „repräsentativ“ im Sinne des neuen Landestariftreugesetzes (TVgG-NRW) einzustufen.
Das haben der Verbandsvorsitzende Hans-Gerd Oester-Barkey und NWO-Geschäftsführer Johannes Krems angekündigt. Man habe mit dem Arbeits- und Sozialrechtsprofessor Stefan Greiner einen renommierten Gutachter gewonnen, ergänzte Krems.
Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD) hatte dem NWO-Tarifvertrag nach einer Prüfung die begehrte Anerkennung verweigert (Kasten). Am Freitag waren im NRW-Landtag Anträge von FDP und CDU zugunsten des TV NWO abgelehnt worden.
Laut NWO-Geschäftsführer Krems ist die Ministerentscheidung aus verfassungsrechtlichen Gründen und nach dem Wortlaut des TVgG-NRW „nicht nachvollziehbar und rechtswidrig“. Danach sei nicht der Organisationsgrad auf Arbeitnehmerseite entscheidend, sondern „dass eine entsprechend hohe Zahl von Arbeitnehmern bei den tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt ist“, konkret insgesamt 10.000 Beschäftigte. Außerdem könnten ausdrücklich mehrere Tarifverträge für repräsentativ erklärt werden.
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